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   BVerwG, 19.05.1989 - 7 B 76.89   

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BVerwG, 19.05.1989 - 7 B 76.89 (https://dejure.org/1989,8438)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1989 - 7 B 76.89 (https://dejure.org/1989,8438)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1989 - 7 B 76.89 (https://dejure.org/1989,8438)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Anerkennung eines gerichtskontrollfreien Beurteilungsspielraums durch das Berufungsgericht mit Bundesrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1989 - 7 B 76.89
    Fehl geht insbesondere das Vorbringen der Beschwerde, soweit sie sich auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 1963 (BVerfGE 15, 275) bezieht; diese Entscheidung betrifft eine Rechtslage, die mit dem Prüfungsrecht nicht vergleichbar ist; das Bundesverfassungsgericht hat denn auch wiederholt Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen des beschließenden Senats mit der Anerkennung eines Beurteilungsspielraums für Prüfer richteten, nicht angenommen und dabei bekräftigt, diese Rechtsprechung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (z.B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1980 - 1 BvR 4/80 zum Beschluß des Senats vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - in DÖV 1980, 380).
  • BVerwG, 12.11.1979 - 7 B 228.79

    Beurteilung einer Hauarbeit bzw. eines Aktenvortrages im Rahmen der Zweiten

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1989 - 7 B 76.89
    Fehl geht insbesondere das Vorbringen der Beschwerde, soweit sie sich auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 1963 (BVerfGE 15, 275) bezieht; diese Entscheidung betrifft eine Rechtslage, die mit dem Prüfungsrecht nicht vergleichbar ist; das Bundesverfassungsgericht hat denn auch wiederholt Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen des beschließenden Senats mit der Anerkennung eines Beurteilungsspielraums für Prüfer richteten, nicht angenommen und dabei bekräftigt, diese Rechtsprechung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (z.B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1980 - 1 BvR 4/80 zum Beschluß des Senats vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - in DÖV 1980, 380).
  • BVerfG, 08.02.1980 - 1 BvR 4/80
    Auszug aus BVerwG, 19.05.1989 - 7 B 76.89
    Fehl geht insbesondere das Vorbringen der Beschwerde, soweit sie sich auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 1963 (BVerfGE 15, 275) bezieht; diese Entscheidung betrifft eine Rechtslage, die mit dem Prüfungsrecht nicht vergleichbar ist; das Bundesverfassungsgericht hat denn auch wiederholt Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen des beschließenden Senats mit der Anerkennung eines Beurteilungsspielraums für Prüfer richteten, nicht angenommen und dabei bekräftigt, diese Rechtsprechung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (z.B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1980 - 1 BvR 4/80 zum Beschluß des Senats vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - in DÖV 1980, 380).
  • BVerwG, 26.02.1990 - 7 B 25.90

    Eingeschränkter Überprüfungsumfang bei fachlich-wissenschaftlichen Bewertungen

    1989 - BVerwG 7 B 76.89 - hat der beschließende Senat darauf hingewiesen, daß diese Entscheidung eine Rechtslage betrifft, die mit dem Prüfungsrecht nicht vergleichbar ist.
  • VGH Hessen, 23.11.1989 - 3 UE 156/85

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit einer Jägerprüfung

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts mit der Anerkennung eines Beurteilungsspielraums für Prüfer richten, nicht angenommen und dabei bekräftigt, diese Rechtsprechung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (z.B. BVerfG, Beschluß vom 08.02.1980 - 1 BvR 4/80 zu BVerwG, Beschluß vom 12.11.1979 - 7 B 228.79 - DÖV 1980, 380, zitiert nach BVerwG, Beschluß vom 19.05.1989 - 7 B 76.89 -).
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